Um die CO2-Emissionen zu minimieren, wird seit 2007 von jedem Fahrzeug in Deutschland der Ausstoß an umweltschädlichen Schad- und Feinstoffen gemessen. Die PKWs, LKWs und Busse werden je nach Messergebnis mit einer grünen, gelben oder roten Feinstaubplakette markiert, welche auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden. In den gekennzeichneten Umweltzonen sind ausschließlich Fahrzeuge mit einem entsprechenden Aufkleber erlaubt. Die geringste Belastung stellen Fahrzeuge mit grünen Plaketten dar, wobei Fahrzeuge mit Ökostrom natürlich am wenigsten Schadstoffe mit sich bringen. Die Umweltplakette richtet sich in den ausgewiesenen Städten nicht nur an Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen, sondern auch an Touristen.
Inhalt
Bedeutung der verschiedenen Feinstaubplaketten

Eine Feinstaubplakette kann ein grüner, gelber oder roter Aufkleber sein (c) andi-h / pixelio.de
Je nach Farbe der Plakette dürfen nur spezielle Gebiete von Umweltzonen von PKWs, LKWs und Bussen befahren werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, um die Luftqualität in Deutschland zu verbessern. Ist die Feinstaubbelastung in Deutschland zu hoch, so werden Fahrverbote je nach Schadstoffgruppe ausgesprochen. Straßenschilder markieren die einzelnen Umweltzonen in Deutschland.
Grüne Feinstaubplakette
Die grüne Plakette wird an Fahrzeuge mit einem geringen Ausstoß an Feinstaub vergeben, also praktisch an alle Benziner, die über einen geregelten Katalysator verfügen. Die grüne Plakette ist für Fahrzeuge mit Erd- oder Flüssiggas und Ethanolantrieb die Berechtigung, in jeglichen Umweltzonen zu fahren.
Gelbe Feinstaubplakette
Fahrzeuge mit einem gelben Aufkleber sind in den meisten Umweltzonen erlaubt.
Rote Feinstaubplakette
Wird ein LKW, PKW oder Bus mit einer roten Plakette bewertet, so dürfen nur ausgewiesene Gebiete befahren werden.
Wer ist vom Fahrverbot betroffen?

Mit einem Umweltzone-Schild wird man auf die Feinstaubplakette hingewiesen (c) Gisela Peter / pixelio.de
Der Großteil der Umweltzonen befindet sich in den Metropolen des Landes. Die vom Feinstaub belasteten Gebiete dürfen ausschließlich von jenen Fahrzeugen befahren werden, die in die Schadstoffgruppe zwei, drei oder vier fallen.
Feinstaubplakette erwerben und erneuern
Die Aufkleber für die Feinstaubplakette sind sowohl in KFZ-Zulassungsbehörden als auch online erhältlich. Alternativ kann der Aufkleber bei technischen Diensten wie beispielsweise dem TÜV, GTÜ und KÜS erworben werden. Ebenso erhältlich ist die Feinstaubplakette bei Werkstätten, die über die Berechtigung verfügen, Abgasuntersuchung durchzuführen.
Die Kosten belaufen sich auf fünf bis zehn Euro. Alle Aufkleber sind an das Autokennzeichen gebunden. Wie auch bei Kurzzeitkennzeichen, muss auch im Rahmen der Feinstaubplakette darauf geachtet werden, in Bezug auf Erneuerungen alle wichtigen Vorkehrungen zu treffen: Wird das Fahrzeug verkauft oder steht ein Umzug an, so muss die Feinstaubplakette erneuert werden.
Strafen bei einem Feinstaubplakette-Verstoß:
Fährt man ohne den entsprechenden Aufkleber in eine Umweltzone, so wird der Verstoß mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Zudem wird ein Punkt vergeben.
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